Hier finden Sie unser Hygiene-Schutzkonzept für Veranstaltungen der Katholischen Familienbildungsstätte Kassel im Kolpinghaus Kassel, Die Freiheit 2, 34117 Kassel


Hygiene-Schutzkonzept für Veranstaltungen der Katholischen Familienbildungsstätte Kassel im Kolpinghaus Kassel, Die Freiheit 2, 34117 Kassel

Mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 wurde das Infektionsschutzgesetz insbesondere zum Schutz besonders vulnerabler Gruppen vor dem SarsCov2-Virus angepasst. Bundeseinheitlich ist danach folgendes geregelt:

  • FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr; medizinische Masken für Kinder und Jugendliche (6 bis 13 Jahre) sowie das Personal möglich
  • Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen nur mit FFP2-Maske und Testnachweis; gilt auch für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern
  • FFP2-Maske für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens

Die Länder können darüber hinaus weitergehende Regelungen erlassen. Hiervon hat das Land Hessen mit einer neuen Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung (CoBaSchuV) mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 Gebrauch gemacht, wobei im Kern die wesentlichen Regelungen bestehen bleiben. Diese sind:

  • Medizinische Maske im öffentlichen Personennahverkehr; FFP2-Maske wird empfohlen
  • Testnachweis für Beschäftigte sowie Besucherinnen und Besucher in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, Flüchtlingen oder Spätaussiedlern
  • Absonderung bei positivem Testergebnis; die, der positiv Getestete hat sich sofort in häusliche Absonderung zu begeben und umgehend einen PCR-Test durchführen zu lassen. Diese Verpflichtung besteht bei jedem positiven Selbsttest! Sofern der PCR-Test ebenfalls positiv ist, ist die häusliche Absonderung mindestens für fünf Tage (gerechnet ab dem ersten positiven Test) fortzuführen. Bei negativen PCR-Test kann die häusliche Absonderung aufgehoben werden. Sofern fünf Tage nach dem ersten positiven Test weiterhin Krankheitssymptome vorliegen, soll die häusliche Absonderung eigenverantwortlich fortgesetzt werden, bis man mindestens 48 Stunden symptomfrei ist. Eine Freitestung ist nicht notwendig. Menschen, die mit einer mit dem SARS-CoV-2-Virus infizierten Person in einem Haushalt leben, müssen nicht in Quarantäne; es wird aber empfohlen persönliche Begegnungen für einen Zeitraum von mindestens fünf Tagen zu reduzieren. Gleiches gilt für sonstige enge Kontaktpersonen infizierter Personen.

Da die Corona-Zahlen aktuell im Herbst und voraussichtlich auch im Winter weiter steigen werden, empfiehlt das Bistum neben den rechtlich verbindlichen Regelungen dringend folgende Verhaltensweisen:

  • Bitte nehmen Sie Rücksicht auf das Sicherheitsbedürfnis Ihres Nächsten. Begegnen Sie Menschen, die freiwillig die nachfolgenden Verhaltensweisen anwenden, mit Rücksicht und Respekt.
  • Achten Sie die bekannten Abstands- und Hygieneregeln (Mindestabstand 1,5 m, Tragen einer Maske in Innenräumen bzw. bei Unterschreiten des Mindestabstands).
  • Auf das regelmäßige Lüften zur Vermeidung von Infektionen wird hingewiesen. Aufgrund der aktuellen Energiemangellage empfehlen wir regelmäßiges kurzes Stoßlüften; auf eine dauerhafte Lüftung ist zu verzichten. Es gelten die Regeln und Empfehlungen des Bistums zur Energieeinsparung.
  • Besprechungen sollen auch weiterhin über Telefon- und Videokonferenzen erfolgen. Achten sie bei der Planung von Präsenzveranstaltungen in Absprache mit den Teilnehmern darauf, dass bei der Veranstaltung ebenfalls Mindestabstände gewahrt werden können.
  • Nutzen Sie vorhandenen Testmöglichkeiten (Testzentren, Antigen-Selbsttests). Obwohl keine rechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers mehr zur Bereitstellung kostenloser Corona-Tests besteht, soll dieses Angebot nach Möglichkeit weiterhin aufrechterhalten werden.
  • Begeben Sie sich bei einem positiven Selbsttest unmittelbar in häusliche Absonderung und informieren Ihre Kontaktpersonen und ggf. die Verwaltung der Familienbildungsstätte Kassel entsprechend. Es ist unmittelbar ein PCR-Test durchführen zu lassen.

Diese Empfehlungen sind auch im Rahmen der Erstellung betrieblicher Hygienekonzepte zu berücksichtigen und sollen sowohl in den Kirchengemeinden als auch in der Verwaltung Berücksichtigung finden.

Bleiben Sie gesund und seien Sie behütet.

Nach wie vor gilt:

  • Kein Händeschütteln, freundliches Nicken freut und schützt Sie und Ihr Gegenüber!
  • Waschen Sie sich mehrmals am Tag gründlich die Hände mit Seife
  • Niesen Sie in Ihre Ellenbeuge, nicht in die Hände.
  • Halten Sie Ihre Hände möglichst aus dem Gesicht fern.

Nach den uns vorliegenden Informationen lassen sich Ansteckungsgefahren durch diese Maßnahmen auf ein Minimum reduzieren. Wir sind jedoch natürlich alle auch auf Ihre Mitwirkung und Ihr Verantwortungsbewusstsein als Besuchende unseres Hauses angewiesen.

Wir freuen uns auf Sie und stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.

Kassel, den 1. November 2022

Stephan Wittich

für das Team der Familienbildungsstätte Kassel